Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen seitens der
Firma IT-Service Henow, nachfolgend IT Dienstleister genannt, liegen
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware
seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende
Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn
Aufträge ausgeführt werden, ohne zuvor nochmals
ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14
Tage nach deren Veröffentlichung auf der Internetseite
www.its-henow.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen
Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote vom IT Dienstleister sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist
an Bestellungen grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen
Vertragsabschluß ist eine schriftliche oder fernschriftliche
Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung,
Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung
ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext
oder den Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden
überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben
stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn
sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Verpflichtungen des IT Dienstleisters ist
Berlin. Soweit Ware ausgeliefert wird erfolgt die Lieferung auf Gefahr
und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind
annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig
und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den
Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte Lieferverzug
eintreten, muß der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von
mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten
gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. Der
IT-Dienstleister ist berechtigt bei Stornierung eines Auftrages durch
den Kunden Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes
zu erheben.
Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Rechnungen sind
unverzüglich nach Erhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über
Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die
Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die
Gegenforderung anerkannt wird oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der IT
Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu
stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich dem IT
Dienstleister gegenüber zu rügen. Andernfalls können
insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht
werden. Der IT Dienstleister leistet Gewähr, indem er nach seinem
Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose
Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw.
Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach
seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im
Gewährleistungsfall kann der IT Dienstleister nach eigener Wahl
verlangen, daß der schadhafte Artikel oder Teile desselben zur
Reparatur eingeschickt wird oder der Vertragspartner den schadhaften
Artikel zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten,
Eingriffe und/oder Reparaturen ohne das schriftliche
Einverständnis des IT Dienstleisters seitens des Vertragspartners
oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die
Gewährleistungsverpflichtung.
Software
An der angebotenen Software ,dies beinhaltet auch
Internetpräsentationen und digitales Bildmaterial,nebst
zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software"
bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder des IT
Dienstleisters. Im erstgenannten Fall steht dem IT Dienstleister das
Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang
einzuräumen. Er gewährt dem Kunden hiermit die nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm
überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden
Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines
Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software
ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der
Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu
Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der
Original-Kopie einmal zu kopieren. In jedem Fall hat die mit der
Software ausgelieferte Lizenzbedingung Vorrang und darf nicht
missachtet werden. Der Vertragspartner hat für sämtliche
Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt
auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur
Software einräumt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die
Software ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu
ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den
Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die
Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten
Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und
Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und
zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum des IT Dienstleisters.
Haftung
Der IT Dienstleister haftet nur für Schäden, die von ihm
selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft
zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere
aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet der IT
Dienstleister nicht, soweit nicht der Schaden in den
Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.
Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des
Vertragspartners liegende Schäden haftet der IT Dienstleister
nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der Übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere
ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
